Der auszubauende Teil der Haselstrasse dient zudem der Erschliessung von Parzellen in der Dorfzone (D) und der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (ÖB), auf der sich der Kindergarten befindet. Die Dorfzone ist für Wohnbauten, Kleingewerbe, Dienstleistungsbetriebe, Landwirtschaft und öffentliche Dienste bestimmt. Mässig störende Betriebe werden unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse zugelassen (§ 9 Abs. 2 und 3 BNO). Aus den 162 Verwaltungsgericht 2009