Die Hasel-, mit der Ringstrasse, ist rund 350 m lang und erschliesst Wohneinheiten in der Wohnzone E2, welche für den Bau von alleinstehenden Ein-, Zwei- und Doppeleinfamilienhäusern bestimmt ist und in der auch nichtstörende Betriebe zulässig sind (§ 11 der Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde X. vom 26. Oktober/ 12. Dezember 2000, genehmigt durch den Grossen Rat am 5. März 2002 [BNO]). Der auszubauende Teil der Haselstrasse dient zudem der Erschliessung von Parzellen in der Dorfzone (D) und der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (ÖB), auf der sich der Kindergarten befindet.