er weist einen Fahrstreifen auf, ist nicht durchgehend befahrbar, basiert bezüglich der Wegbreite auf dem Grundbegegnungsfall Personenwagen/Fahrrad und kann einen durchschnittlichen stündlichen Verkehr von 50 Fahrzeugen verkraften (Tabelle 1; AGVE 1999, S. 206 f.). 4.2. Der Ausbau der Haselstrasse mit der geplanten Ringstrasse dient der Erschliessung der Parzellen in der östlichen Hälfte des Erschliessungsperimeters. Anlässlich der Augenscheinsverhandlung vor der Vorinstanz führte die Fachperson des BVU, Abteilung Verkehr, 2009 Bau-, Raumplanungs- und Umweltschutzrecht 161