Ziffer 8 Abs. 2); er weist einen oder zwei Fahrstreifen auf, ist in der Regel nicht durchgehend befahrbar, basiert bezüglich Wegbreite auf dem Grundbegegnungsfall Personenwagen/ Personenwagen und kann einen durchschnittlichen stündlichen Verkehr von 100 Fahrzeugen verkraften (Tabelle 1). Der Typ Zufahrtsweg ist zur Erschliessung von Siedlungsgebieten in der Grösse bis zu 30 Wohneinheiten anzuwenden (lit. C Ziffer 8 Abs. 5); er weist einen Fahrstreifen auf, ist nicht durchgehend befahrbar, basiert bezüglich der Wegbreite auf dem Grundbegegnungsfall Personenwagen/Fahrrad und kann einen durchschnittlichen stündlichen Verkehr von 50 Fahrzeugen verkraften (Tabelle 1;