Der Regierungsrat stützt sich in seinem Beschwerdeentscheid auf die Ausführungen der Gemeinde X. ab, wonach diese mit Strassenbreiten von 4,5 m schlechte Erfahrungen gemacht habe, den Schutzbedürfnissen der Fussgänger und Fahrradfahrer Rechnung getragen werden solle und sich in unmittelbarer Nähe des streitigen Bereichs ein Kindergarten befinde. Zudem werde der bestehende Gehweg entlang der Bahnlinie aufgehoben und durch den neuen Gehweg ersetzt, welcher insbesondere für den Kindergarten und die darin situierte Mütterberatung wichtig sei. Die Ausführungen der Gemeinde seien nachvollziehbar und in sich schlüssig.