1.2. Die im umstrittenen Perimeter des Erschliessungsplans "Gatterächer" zu erschliessenden Parzellen sind zur Hauptsache den Wohnzonen E2 und anfangs Haselstrasse der W2 und der Dorfzone, zugewiesen. Die Haselstrasse dient auch der Erschliessung des Kindergartens in der Zone für öffentliche Bauten (Bauzonenplan vom 5. März 2002 vom Grossen Rat genehmigt [Stand 15. Februar 2005]). 2. 2.1. Der Beschwerdeführer beanstandet die geplante Breite der Ha- sel- und der Ringstrasse von 5 m. Er anerkennt, dass die Breite der Ringstrasse bzw. der Haselstrasse so beschaffen sein müsse, dass die Interessen aller Verkehrsteilnehmer gewahrt seien.