2007 Kantonale Steuern 83 unzulässig. Dies führt zur vollumfänglichen Gutheissung der Be- schwerde. 21 Selbstständige Erwerbstätigkeit. - Gewerbsmässiger Wertschriftenhandel als selbstständige (Neben-) Erwerbstätigkeit kann ausnahmsweise selbst bei einer einzigen Wertschriftentransaktion vorliegen. Entscheid des Verwaltungsgerichts, 2. Kammer, vom 9. Mai 2007 in Sachen Gemeinderat X. gegen Steuerrekursgericht und M.A. (WBE.2006.47). Zur Publikation vorgesehen in StE 2008. 22 Privatentnahme. - Privatentnahme mittels entsprechender, unzweideutiger, der Steuer- behörde klar bekannt gegebener Behandlung in der Buchhaltung. Entscheid des Verwaltungsgerichts, 2. Kammer, vom 7. Dezember 2007 in Sachen Erben des S. gegen Steuerrekursgericht (WBE.2007.142). Zur Publi- kation vorgesehen in StE 2008. Aus den Erwägungen 3.2./3.2.1. (S. betrieb im Rahmen einer Einzelfirma ein Archi- tekturbüro sowie gewerbsmässigen Liegenschaftenhandel.) Bis 1986 stellte die Liegenschaft x klarerweise Geschäftsvermögen dar. S. nahm zwar alle Liegenschaften in seine Buchhaltung auf, doch wurden die Privatliegenschaften separat unter eigenem Titel aufge- führt und damit unmissverständlich als solche bezeichnet; für diese war im Gegensatz zu den Geschäftsliegenschaften kein Buch-, son- dern lediglich der Steuerwert angegeben. Die Liegenschaft x figu- rierte nicht unter den Privatliegenschaften. Für die Steuerbehörden erkennbare Indizien ausserhalb der buchhalterischen Behandlung, die für eine Qualifikation als Privatliegenschaft gesprochen hätten, fehl- ten, zumal S. ihnen nicht bekannt gegeben hatte, dass er seiner Ehe- frau die Nutzniessung an der Liegenschaft zugewendet hatte.