Weitere Vorgaben zur Ausübung des Ermessens enthält das Gesetz nicht. Soweit die Beschwerdeführerinnen eine Verletzung von § 47 Abs. 3 SPG rügen oder geltend machen, die Bestimmungen des SPG über den Lastenausgleich seien in den jeweiligen Verfügungen bzw. mit dem angewandten Berechnungsmodell verletzt, sind die Beschwerden somit abzuweisen. 2007 Waffenrecht 203 VII. Waffenrecht 47 Erwerb einer Seriefeuerwaffe zu Sammelzwecken. - Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung (Erw. 1.2). - Sammelzweck als Ausnahmesituation (Erw. 2.3-2.4).