gierungsrats vom 19. März 2003 [03.71], S. 10). Sowohl im SPG als auch in der Gesetzgebung über die Aufgabenteilung (GAT) umschreibt die Kostenneutralität das Verhältnis des Kantons zu allen Gemeinden vor und nach der Zuweisung neuer Aufgaben, d.h. dem Kanton und allen Gemeinden zusammen dürfen aus der Aufgabenteilung per Saldo keine zusätzlichen Kosten anfallen (vgl. Zusatzbericht vom 27. September 2000, S. 2 f.; vgl. auch Antworten des Regierungsrats zur Interpellation Dr. Marcel Guignard betreffend Auswirkungen des NFA auf GAT III und die Gemeinden vom 10. Januar und 16. Februar 2005 [GR.04.336]). 3.4. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass in den gesetzlichen Be-