Im "Zusatzbericht zur Kostenverteilung Kanton – Gemeinden" wird ergänzend ausgeführt, dass dieses lineare Stufenmodell nicht zwingend sei. Die offene Formulierung des SPG erlaube eine differenzierte Ansetzung der Beitragsstufen, "um so das Lastenausgleichssystem zu Gunsten von überproportional stark belasteten Gemeinden noch griffiger auszugestalten (Botschaft des Regierungsrats vom 27. September 2000 [Zusatzbericht zu Nr. 99.226], S. 4). In den Beratungen des Grossen Rats wurde die Finanzierung und Kostenverteilung in der ersten Lesung zwar kontrovers, aber eher grundsätzlich diskutiert.