werbszweck notwendige Voraussetzungen für eine Ausnahmebewilligung und können deshalb bereits aus systematischen Gründen nicht zur Auslegung des Sammelzweckes herangezogen werden. Der Beschwerdeführer verfügt sodann über geeignete Behältnisse für das Aufbewahren der Waffen zu Sammelzwecken. Er ist aktiver Schütze, Schützenmeister sowie Revisor des Pistolenclubs X., und dieses intensiv betriebene Hobby kann sein Interesse an Waffen und einer Sammlung verschiedener Waffen und einer Seriefeuerwaffe erklären. 2.4. Zusammenfassend ist entgegen der Vorinstanz der Sammelzweck als Ausnahmesituation glaubhaft gemacht.