Das Fehlen solcher Umstände oder die Erkennbarkeit einer eigentlichen Sammelleidenschaft schliessen anderseits den Sammelzweck nicht zum vornherein aus. Die Ausnahmesituation kann auch gegeben sein, wenn eine Sammlung erst aufgebaut wird oder eine bestehende Sammlung von Faustund Handfeuerwaffen mit einer Seriefeuerwaffe ergänzt werden soll. Da es zur Abgrenzung auf das Motiv des Gesuchstellers ankommt und die (subjektiven) Beweggründe für das Sammeln ihrer Natur die unterschiedlichsten Sammelarten und -ziele erfassen können, ist eine abschliessende positive Umschreibung der Ausnahmesituation, d.h. des Sammelzwecks, nicht möglich.