Auslegung und richtige Handhabung dieser Begriffe sind Rechtsfragen und können von Verwaltungsgericht überprüft werden. Hinsichtlich der Beurteilung der konkreten Umstände im Einzelfall steht dem Polizeikommando allerdings ein Beurteilungsspielraum zu, weil es die persönlichen Verhältnisse eines Gesuchstellers und die konkrete Situation insbesondere im Hinblick auf das Sicherheitsrisiko besser beurteilen kann. Die Entscheidung darüber, ob einem Gesuchsteller bei Erfüllung der Voraussetzungen eine Bewilligung erteilt wird oder nicht, liegt aber nicht im (freien) Ermessen der Verwaltung.