Bei der Rechtsschutzversicherung geht dagegen die Betrachtungsweise auf die allgemeine Gewinnorientierung aus dem Verhältnis von Prämien und Kosten, wobei auch hier die Rechtsschutzversicherung und die Anwälte grundsätzlich das gleiche Ziel verfolgen (vgl. Daniel Bandle, Das ambivalente Verhältnis zwischen Anwälten und Rechtsschutzversicherern, in: Haftung und Versicherung [HAVE], Heft 1/2008, S. 2 ff., insb. S. 7 f.). Die Überlegungen, die sich die Prozessfinanzierungsgesellschaft in Bezug auf Prozesserfolg und Prozesschancen macht, sind somit grundsätzlich mit dem Interesse des Klienten gleichgerichtet (Pellegrini, a.a.O., S. 43).