schliesslich vom Prozessausgang abhängig ist. Demgegenüber stellt bei einer Prozessfinanzierungsgesellschaft die Beteiligung am Prozessgewinn die einzige Einnahmequelle dar. Sie fokussiert ihre Beurteilung deshalb (noch) mehr als die Rechtschutzversicherung auf die Prozessaussichten und Kosten im Einzelfall. Bei der Rechtsschutzversicherung geht dagegen die Betrachtungsweise auf die allgemeine Gewinnorientierung aus dem Verhältnis von Prämien und Kosten, wobei auch hier die Rechtsschutzversicherung und die Anwälte grundsätzlich das gleiche Ziel verfolgen (vgl. Daniel Bandle, Das ambivalente Verhältnis zwischen Anwälten und Rechtsschutzversicherern, in: Haftung und Versicherung [