O., S. 104; Wolffers, a.a.O., S. 141; Paul Wegmann, Die Berufspflichten des Rechtsanwalts unter besonderer Berücksichtigung des zürcherischen Rechts, Diss. Zürich 1969, S. 190 f.). 3.2.2. Ein berufsrechtlich relevanter Interessenkonflikt bei gleichzeitiger Verwaltungsratstätigkeit bei einer Prozessfinanzierungsgesellschaft kann vorliegen, wenn ein Anwalt im Verwaltungsrat an Geschäften mitwirkt, die die Interessen eines Klienten berühren. Dabei müssen sich die Interessen der Gesellschaft und diejenigen des Klienten nicht diametral widersprechen, und eine aktienrechtliche Ausstandspflicht ist nicht Voraussetzung.