2.2. Die Beurteilung der Unabhängigkeit eines Anwalts bei gleichzeitiger Tätigkeit als Verwaltungsrat eines Unternehmens, insb. bei einem Prozessfinanzierunternehmen, wurde – soweit ersichtlich – in der Rechtsprechung nicht vertieft behandelt. Das Bundesgericht führte lediglich aus, es sei nicht ausgeschlossen, dass je nach konkreter Ausgestaltung eines Prozessfinanzierungssystems die anwaltliche Unabhängigkeit beeinträchtigt werde. Problematisch könnte sein, wenn Anwälte als Gesellschafter oder Verwaltungsräte an Prozessfinanzierungsgesellschaften beteiligt seien (BGE 131 I 223 Erw. 4.6.4). Eine grundlegende oder "institutionelle" Abhängigkeit gemäss Art. 8 Abs. 1 lit.