Entscheid des Verwaltungsgerichts, 3. Kammer, vom 9. August 2007 in Sachen U. AG und P. AG gegen Regierungsrat (WBE.2006.370). 2007 Bau-, Raumplanungs- und Umweltschutzrecht 135 Sachverhaltszusammenfassung Am 31. März 2005 stellten die U. AG und die P. AG als Baukonsortium "Hofzelg" bei der Gemeinde Niederrohrdorf ein Baugesuch für eine Wohnüberbauung mit 6 Mehrfamilienhäusern und einer Tiefgarage auf den Parzellen 560, 561 und 568, innerhalb der Bauzone. Das BVU erhob für die erforderliche kantonale Teilverfügung vom 8. September 2005 eine Gebühr von Fr. 13'333.35. Aus den Erwägungen