nicht restlos im Klaren. Insbesondere trifft es entgegen ihrer Auffassung nicht zu, dass auch die Frage des Waldabstands vorentschieden wurde. Dieser Punkt wird im Vorentscheid vom 30. Januar 2006 nicht thematisiert. Der Vorentscheid trennt auch nicht zwischen Fragen, die verbindlich vorentschieden werden, und solchen, die aus Gründen der Prozessökonomie und der Kundenfreundlichkeit lediglich in unverbindlicher Weise angesprochen werden.