verselbständigbar und wichtig, weshalb sie grundsätzlich als vorentscheidfähig eingestuft werden können. Der Vorentscheid erweist sich jedoch aus anderen Gründen als formell mangelhaft. Der Vorentscheid schliesst das Verfahren zwischen den Personen, die sich am Verfahren beteiligt haben oder hätten beteiligen können, in den vorentschiedenen Punkten ab. Für diese Personen entfaltet der Vorentscheid - unter Vorbehalt einer geänderten Sach- und Rechtslage - Verbindlichkeit mit der Folge, dass sie die vorentschiedenen Fragen in der Einsprache gegen das Baugesuch und in einer Beschwerde gegen die Baubewilligung nicht mehr aufgreifen können.