Das Problem stellt sich insbesondere in jenen Fällen, wo Auflagen oder Weisungen angefochten werden, die zu Kürzungen der materiellen Hilfe führen. Eine allgemeine Regel lässt sich entsprechend der Natur der Sozialhilfeansprüche nicht bilden, da immer die konkreten Umstände zu berücksichtigen sind. Die Rechtsnatur der Sozialhilfeansprüche erlaubt nur die Feststellung, dass eine Dauer von mehr als einem Jahr schon aufgrund der Subsidiarität nicht die Regel ist.