auszuschliessen, dass sich weitere Personen mit einer Einsprache gegen das Bauvorhaben gewehrt hätten. Zudem hätte das Gespräch mit der Baukommission und dem Stadtrat gesucht werden können. Letztlich hätte auch das Quartier für das Problem sensibilisiert werden können, was zweifellos zu einer Petition o.a. beim Stadtrat geführt hätte. Jedenfalls wäre es zu Interventionen gekommen. Das alles sei durch das heimliche Vorgehen verhindert worden. Die Vorinstanz hätte die Baubewilligung schon wegen der Verletzung von § 72 BNO aufheben müssen.