Die Beschwerdegegner beabsichtigen den Abbruch ihres Einfamilienhauses und den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf der Parzelle Nr. 3548. Die Vorinstanz beschreibt das Bauprojekt der Beschwerdegegner zutreffend wie folgt: "Die Parzelle 3548 liegt in der Allmend, im Westen des Gemeindegebietes von Baden. Sie weist eine Fläche von 1'057 m2 auf und grenzt im Norden an die Rehhalde, im Süden an die Hägelerstrasse und im Osten und Westen unmittelbar an Wohngebiet. Auf dem Grundstück befindet sich gegenwärtig ein Einfamilienhaus (Gebäude Nr. 2067), welches von den Eigentümern (Beschwerdegegnern) zu Wohnzwecken genutzt wird.