O., S. 42 f.). Bei einem Wohnhaus, das sich in einem reinen Wohngebiet am Rande zum Aussenbereich befindet, kommen die Richtwerte für allgemeine Wohngebiete in Betracht (Ketteler, Kommentar, S. 105, mit Hinweisen). Zwar stellt das schweizerische Recht allein auf die Einstufung des Immissionsorts ab, ohne auf benachbarte Zonen Rücksicht zu nehmen, die 128 Verwaltungsgericht 2008