VB.2007.00240], in: BEZ 2007, S. 49). Wird die 18. BImSchV nach deutschem Muster angewandt, bedarf es keiner Umdeutung der deutschen Immissionsrichtwerte in Planungswerte nach schweizerischem Recht, wie sie das Bundesamt für Umwelt (BAFU) im Sportplatzfall der Einwohnergemeinde Würenlos vorschlägt. 6.4.2.2. Die Empfindlichkeit des Immissionsorts ist folgerichtig ebenfalls aus der Sicht des deutschen Rechts zu bewerten: