Auch in solchen Wohnzonen kommt es jedoch zu Lärmimmissionen, beispielsweise durch spielende Kinder. Kinder und Jugendliche gehören mit allen ihren lauten und leisen Äusserungen zum Wohnen und sind in einer Wohnzone zu akzeptieren, auch wenn sie auf einem 2008 Bau-, Raumplanungs- und Umweltschutzrecht 115