Häufig tritt neben diesen menschlichen Verhaltenslärm beim Betrieb von Sportanlagen auch technischer Lärm (z.B. Verkehrslärm), der die Störwirkung verschärfen kann. 4.2. Sportlärm wird deshalb häufig als lästig empfunden, weil er normalerweise in Zeiten auftritt, welche von den Lärmbetroffenen zur Entspannung und Erholung genutzt wird, nämlich in den Abendstunden, an Sonn- und Feiertagen und in der «Gartensaison» (Ketteler, Kommentar, S. 23; Widmer Dreifuss, a.a.O., S. 354 f.; Bernhard Stüer/Jens Middelbeck, Sportlärm bei Planung und Vorhabenzulassung, BauR 1/2003, S. 38).