sonders störend wirken sich die Glasziegelfelder auf der Nordseite aus, welche infolge ihrer Hanglage besonders ortsbildbestimmend ist. Auf dieser Hausseite befinden sich zudem drei Glasziegelfelder knapp unterhalb des Firstes, wo sie besonders auffallen. Zusätzliche Unruhe schafft die Kombination verschiedener Belichtungselemente (Glasziegel und Dachfenster) auf relativ engem Raum. Die Vorinstanzen haben daher zu Recht festgehalten, dass die Dachflächen wegen der Glasziegelfelder unruhig wirken und das Ortsbild stören.