Sie führen zu einem Materialwechsel und wirken, je nach Lichteinfall, als Spiegel. Die Glasziegelfelder haben ausserdem zur Folge, dass die vom Gemeinderat zur Beurteilung der Geschlossenheit und Einheitlichkeit der Dachfläche herangezogene Drittelsregel auf beiden Dachseiten verletzt wird. Be- 2007 Bau-, Raumplanungs- und Umweltschutzrecht 133