Wie auch der Vertreter der kantonalen Ortsbildpflege an der Augenscheinsverhandlung ausgeführt hat, bestehen zwischen Dachflächenfenstern und Glasziegeln nicht nur funktionelle, sondern ebenfalls gewisse optische Unterschiede. Während Dachflächenfenster umrahmt sind und als "schwarzes Loch" in Erscheinung treten, übernehmen Glasziegel die kleinmassstäbliche Ziegelstruktur. Beiden Belichtungsmöglichkeiten ist jedoch gemeinsam, dass ein Materialwechsel stattfindet und sie, je nach Lichteinfall, als Spiegel wirken, welcher das Ortsbild stört (vgl. AGVE 1983, S. 210).