strenge Massstäbe anlegen. 5.1.2. Die Beschwerdeführer machen weiter geltend, das Gebot der inneren Verdichtung führe dazu, dass die Dachgeschosse heute genutzt werden sollen und können. Obwohl sich die massgebenden tatsächlichen und rechtlichen Bedürfnisse grundlegend verändert hätten, lasse die Praxis des Gemeinderats keinerlei Veränderungen zu. Es trifft jedoch nicht zu, dass der Gemeinderat keinerlei Veränderungen an den bestehenden Gebäuden zulässt. Er bewilligt innerhalb bestimmter Grenzen Dachdurchbrüche, was eine sinnvolle und wohnhygienisch unbedenkliche Wohnnutzung der Dachgeschosse ermöglicht.