Es liegt auf der Hand, dass mit dem Ausmass der Dachdurchbrüche auch die Einheitlichkeit der Dachlandschaft schwindet. Der Gemeinderat liess ferner Dachdurchbrüche nur im unteren Bereich des Daches zu, der weniger gut einsehbar ist, was ebenfalls sachlich ge- 2007 Bau-, Raumplanungs- und Umweltschutzrecht 129