flächenfenster) an der Nord- und Südseite der Liegenschaft am Kirchweg 122 in Kirchdorf unter ästhetischen Gesichtspunkten bewillligungsfähig sind oder nicht (…). 1. (…) 1.1. Gemäss Zonenplan der Gemeinde Obersiggenthal vom 5. Dezember 1996 (genehmigt durch den Grossrat am 31. März 1998) liegt die streitbetroffene Liegenschaft in der Dorfkern-Schutzzone (DK). Nach § 9 der Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Obersiggenthal vom 5. Dezember 1996 ([BNO]; gleiches Genehmigungsdatum wie der Zonenplan) umfasst diese Zone den alten Kern von Kirchdorf. Sie bezweckt die Erhaltung und Sanierung der bestehenden Nutzungsart und Bausubstanz (Abs. 1).