auf der Südseite Glasziegelfeld im Traufbereich und ein Dachflächenfenster westlich der Lukarne). Eine dagegen erhobene Verwaltungsbeschwerde wies das BVU mit Entscheid vom 23. Februar 2006 ab. Aus den Erwägungen II. Strittig ist vor Verwaltungsgericht, ob die formell rechtswidrig realisierten Dachflächenveränderungen (Glasziegelfelder und Dach- 122 Verwaltungsgericht 2007