verfügte er am 11. Mai 2005 einen Baustopp, worauf die Bauherrschaft am 18. Mai 2005 ein nachträgliches Gesuch um Bewilligung der Dachflächenveränderungen stellte. Mit Beschluss vom 20. Juni 2005 wies der Gemeinderat Obersiggenthal dieses Gesuch ab und ordnete den Rückbau der ohne Bewilligung bzw. nicht bewilligungskonform ausgeführten Dachflächenveränderungen an (auf der Nordseite: drei Glasziegelfelder im Traufbereich, drei Glasziegelfelder in der oberen Dachhälfte sowie ein falsch montiertes Dachflächenfenster; auf der Südseite Glasziegelfeld im Traufbereich und ein Dachflächenfenster westlich der Lukarne).