Dem Standpunkt des Beschwerdeführers kann nicht gefolgt werden. Wie bereits dargelegt wurde, soll das Cheminée nicht Heizzwecken, sondern vorwiegend der Schaffung einer gemütlichen Atmosphäre im Anbau dienen und weist dementsprechend auch nur sehr eingeschränkte Betriebszeiten auf (siehe vorne Erw. 3.2). Ein solches Cheminée ist klarerweise eine selten benutzte Anlage im Sinne von Ziffer 24 der Kamin-Emp- 2007 Bau-, Raumplanungs- und Umweltschutzrecht 143