Es diene nicht als einzige Quelle zur Heizung des Raums und sei demzufolge auch nur während einer relativ geringen Dauer in Betrieb. Das Cheminée stosse nur wenig Rauch aus und verursache nur geringfügige Immissionen. Der Beschwerdeführer ist demgegenüber der Auffassung, das Cheminée diene auch zur Beheizung des Anbaus und Wohnhauses, weshalb die bestehenden Heizungsanlagen in die Betrachtung miteinbezogen werden müssten. 3.2. Das Hauptgebäude wird mittels einer Ölheizung, der Anbau mittels einer im Boden verlegten elektrischen Widerstandsheizung beheizt. Das Hauptgebäude und der Anbau verfügen somit bereits über funktionsfähige Heizungsanlagen. Ob der Anbau darüber hinaus