Eine Parteientschädigung fällt ausser Betracht (§ 33 Abs. 2 VRPG). 2.2. Nach den gleichen Grundsätzen sind auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens vor dem BVU zu verlegen. Demgemäss hat die Beschwerdeführerin die gesamten Kosten dieses Verfahrens zu tragen. Eine Parteientschädigung fällt auch für dieses Verfahren ausser Betracht. 35 Lage und Höhe eines Cheminée-Kamins - Keine Pflicht zum Einbezug der Heizungsanlage in das Baubewilligungsverfahren für das Cheminée (Erw. 3). - Verhältnis der Vorschriften über den Brand- und den Immissionsschutz; Erleichterungen für selten benutzte Anlagen (Erw. 4).