Die Eidgenössischen Kommissionen [Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege und Eidgenösische Kommission für Natur- und Heimatschutz] sprechen im Zusammenhang mit dem Kirchbezirk vom «siedlungsbaulichen Nucleus des Dorfes». Angesichts des Sachzusammenhangs der verschiedenen materiellrechtlichen Vorschriften bedarf es in Fällen der vorliegenden Art einer Gesamtbetrachtung aus der Sicht des Denkmal- und Ortsbildschutzes. Sofern und soweit in einer solchen Konstellation die kanto- 166 Verwaltungsgericht 2008