Christoph Auer, Streitgegenstand und Rügeprinzip im Spannungsfeld der verwaltungsrechtlichen Prozessmaximen, Diss., Bern 1997, S. 30 f.; Isabelle Häner / Monika Mörikofer, Eine neue Einsprache im baurechtlichen Bewilligungsverfahren?, in: Zürcher Zeitschrift für öffentliches Baurecht [PBG] 2005 [4], S. 5 ff. [S. 10]; für das planungsrechtliche Rechtsschutzverfahren AGVE 1999, S. 267). Indem der Gesetzgeber die Beschwerdebefugnis in § 4 Abs. 2 BauG an die Voraussetzung knüpfte, dass der Beschwerdeführer zuvor Einsprache erhoben hat, erhoffte er sich eine Verfahrensbeschleunigung (Protokoll GR vom 10. März 1992, Art.