Auch die von Gemeinderat vorweggenommen Brancheninteressen, welche diesem Planungsverbot zugrunde liegt, sind eher durch Annahmen denn sachlich begründet. Ein relevantes öffentliches Interesse (Ortsbild-, Landschaftsschutz, Quartiercharakter, besondere Bauten etc.) am bisherigen "plakatfreien" Zustand entlang von Gemeindestrassen und in den Quartieren kann durchaus bestehen, wurde aber vorliegend nicht – jedenfalls nicht zureichend – geprüft und begründet.