Bei den Gemeindestrassen sind einmal grössere und vom Fahrzeug- und Fussgängerverkehr stärker frequentierte Sammelstrassen für die Werbebranche von Relevanz. Konkrete Werbebedürfnisse werden von der Beschwerdeführerin entlang der Quartierstrassen für die Bewerbung kultureller Anlässe, wie Konzerte oder eigene Veranstaltungen mit lokalem Zielpublikum, geltend gemacht. Die vom Gemeinderat angeführte Besitzstandsgarantie bestehender Plakatstellen und die Sorge um die restriktive Praxis im Zusammenhang mit der Umgebungsgestaltung entbinden die Planung nicht von der Feststellung und Beurteilung der betroffenen Interessen.