Dem Planungsbericht lässt sich entnehmen, dass die Standortbeurteilung mit Ausnahme der Dorf- und Dorfkernzone auf die ausgewählten Bereiche entlang der Kantonsstrasse beschränkt wurde, und in der Vernehmlassung wird ausgeführt, der Gemeinderat habe "denn auch jene Bereiche als Zone möglicher Plakatstellen bezeichnet, auf denen ein Interesse für Betriebe der Plakatwerbebranche an Plakatstellen mit dem öffentlichen Interesse vereinbar" sei. Zu berücksichtigen sei auch, dass für die Strassenreklamen die Zustimmung der Grundeigentümer erforderlich sei, und aus Nachachtung des politischen Willens habe man Fremdwerbung in den Quartieren nicht zulassen wollen. 6.2.