Der Gemeinderat begründet das Verbot damit, dass die Gemeindestrassen heute weitestgehend von Plakatstellen frei seien und der Gemeinderat diesen Zustand auch weiterhin so erhalten wolle. Dem Planungsbericht lässt sich entnehmen, dass die Standortbeurteilung mit Ausnahme der Dorf- und Dorfkernzone auf die ausgewählten Bereiche entlang der Kantonsstrasse beschränkt wurde, und in der Vernehmlassung wird ausgeführt, der Gemeinderat habe "denn auch jene Bereiche als Zone möglicher Plakatstellen bezeichnet, auf denen ein Interesse für Betriebe der Plakatwerbebranche an Plakatstellen mit dem öffentlichen Interesse vereinbar" sei.