sagt, die Delegationsnorm in einem dem Referendum unterstehenden Erlass enthalten ist, sich die Delegation auf eine bestimmte Materie beschränkt und die Delegationsnorm in grundsätzlicher Hinsicht Inhalt, Zweck und Ausmass der übertragenen Rechtsetzungsbefugnis bestimmt (Ulrich Häfelin / Georg Müller / Felix Uhlmann, Allgemeines Verwaltungsrecht, 5. Auflage, Zürich / Basel / Genf 2006, Rz. 404 ff.; BGE 132 I 7 Erw. 2.2; 128 I 113 Erw. 3c; AGVE 1997, S. 302, je mit Hinweisen). Die Delegation ist verfassungsrechtlich nicht ausgeschlossen (AGVE 1997, S. 302).