Die Delegation legislatorischer Befugnisse vom Gesetz- an den Verordnungsgeber ist im Gemeindegesetz nicht ausdrücklich geregelt. Die Lehre und die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts halten die Delegation in den Grenzen der Rechtsprechung des Bundesgerichts zur Gewaltenteilung für zulässig (AGVE 1993, S. 190 ff.; Baumann, a.a.O., S. 531). Voraussetzung ist demzufolge, dass die Delegation nicht durch eine Verfassungsbestimmung unter- 2007 Bau-, Raumplanungs- und Umweltschutzrecht 149