Die Realisierung eines kommunalen Plakatierungskonzepts mittels eines entsprechenden Gestaltungsplans steht somit nicht zwangsläufig im Widerspruch zum Sinn und Zweck dieses Planungsinstruments. Daran ändert auch nichts, dass sich ein derartiger Gestaltungsplan nicht wie bei einer herkömmlichen grösseren Überbauung üblich auf ein bestimmtes zusammenhängendes Areal innerhalb des Gemeindegebiets beschränkt, sondern zwangsläufig grössere Teile (z.B. die Dorf- oder Kernzone) oder – wie hier – sogar das gesamte Baugebiet der Gemeinde erfassen kann.