Ein Mindest- oder Höchstmass schreibt aber auch das Baugesetz 1993 nicht vor. Die richtige Abgrenzung des Plangebiets richtet sich vielmehr nach dem Zweck und den zu lösenden planerischen Aufgaben in der Gestaltungsplanung. Eine territoriale Begrenzung besteht nach unten, soweit das 2007 Bau-, Raumplanungs- und Umweltschutzrecht 147