Mit Verfügungen vom 28. Januar und 19. Oktober 1993 sowie 17. Oktober 1995 hatte das Departement des Innern frühere Gesuche der Stiftung um Erlass der Grundbuchabgaben im Zusammenhang mit der Errichtung von Schuldbriefen im Betrag von insgesamt 5.45 Mio. Franken gutgeheissen. Die Stiftung hatte jeweils nur die Auslagen des Grundbuchamts zu bezahlen. B. Am 6. Februar 2003 stellte die Stiftung bei der Sektion Grundbuch und Notariat des Departements des Innern erneut ein Ge-