A. Seit dem 25. Januar 1971 besteht unter dem Namen "Stiftung A." eine Stiftung im Sinne von Art. 80 ff. ZGB mit Sitz in O. Sie bezweckt auf gemeinnütziger Basis die Errichtung und den Betrieb eines Altersheimes, den Bau und die Verwaltung von Alterswohnungen sowie die Förderung und Schaffung weiterer Einrichtungen und Vorkehren der Altersfürsorge in O. Mit Verfügungen vom 28. Januar und 19. Oktober 1993 sowie 17. Oktober 1995 hatte das Departement des Innern frühere Gesuche der Stiftung um Erlass der Grundbuchabgaben im Zusammenhang mit der Errichtung von Schuldbriefen im Betrag von insgesamt 5.45 Mio. Franken gutgeheissen.